Fragen und Antworten

Im Folgenden finden Sie einige der häufigsten Fragen bezüglich der Beratung rund um die Möglichkeiten durch Kanzlei Dr. Schulte beantwortet. Darüber hinaus stehen wir Ihnen natürlich Telefonisch gerne zur Verfügung.

Fragen

Antworten

Typischerweise melden sich zwei verschiedene Gruppen von Mandanten bei Dr. Schulte. Personen und Firmen, die Vermögen bei Geldanlagen rund um Produkte der Banken und Versicherungen verloren haben und Schadenersatz erlangen wollen. Kreditgeschädigte und „Schufaopfer“ stellen die andere Gruppe von Geschädigten dar.

Wir leben in einer Gesellschaft, in welcher Wissen Macht ist. Hier gilt: Die Lösung eines Problems ist in der Regel nur einen Anruf entfernt.

Die Unterlagen der Mandanten müssen durchgesehen werden, dann wird im Gespräch – am Telefon oder persönlich – eine Strategie entwickelt und die Vorgehensweise geplant.

Die Rechtsordnung – insbesondere die Gerichte haben in letzter Zeit eine Fülle von Verbraucher- und Anlegerschutzurteilen gefällt. Diese müssen nur konsequent angewandt werden. Experten schätzen, dass jedes Jahr Milliarden Ansprüche verfallen, weil die Betroffenen sich nicht zur Wehr setzen.

Schwächen haben Anleger in drei Bereichen: a. die Betroffenen haben häufig weniger Beweise und Unterlagen als die Gegenseite. B. die Betroffenen haben nicht die Zeit für die Auseinandersetzung. C. es ist den Betroffenen nicht klar, dass eine Auseinandersetzung mit einem vermeintlich starkem Gegner Geld und Nerven kosten kann.

Ansprüche als Verbraucher und Anleger durchzusetzen ist nur möglich, wenn Betroffene durch entsprechende Kompetenz durch das Rechtssystem begleitet werden.

Ja, Ihre Angelegenheit wird absolut diskret behandelt. Als Anwälte unterliegen wir der Schweigepflicht und werden darüber hinaus streng überwacht durch die Rechtsanwaltskammer.